General terms and conditions (GTC)

A. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnraum zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Altstadt-Hotels & Restaurant Bürgerstuben (im weiteren „Hotel“ genannt).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Wohnraums sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs.1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

 

B. Vertragsabschluß, -partner; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme (Annahme = nach mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher oder elektronischer Vertragsverabredung) des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Annahme (Wohnraumbuchung) des Aufnahmevertrages schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
  3. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 BGB, Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig nach fünf Jahren. Die Verjährungskürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

C. Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen den Service und die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung mindestens 12 Wochen und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen und Auslagen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis (siehe § 651a ff. BGB) angemessen, jedoch höchstens um 5%, anheben.
  4. Die Preise (siehe Aushang) können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde Änderungen in Bezug auf die Anzahl der gebuchten Zimmer, der Anzahl der Gäste, der Aufenthaltsdauer und / oder der Leistungen des Hotels wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels -ohne Fälligkeitsdatum- sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe 10% zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schaden vorbehalten.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen und / oder längerem Hotelaufenthalt eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.


D. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

  1. Der Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt die Zustimmung nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
    Bei Abbestellung / Stornierung

    • 8 Wochen vor dem Anreisetermin kostenfrei
    • 6 Wochen vor dem Anreisetermin werden 50%,
    • 3 Wochen vor dem Anreisetermin werden 75%,
    • 1 Woche vor dem Anreisetermin werden 100%

    der Übernachtungspauschale (siehe Ziffer D5) zu berechnet.

  1. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht schriftlich bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Ziffer D2 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommene Zimmer hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer, sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren = Übernachtungspauschale. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet mindestens

    • 85% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück
    • 80% für Halbpension- und
    • 75% für Vollpensionsarrangement zu zahlen.

  5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

E. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf ein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer C6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen,
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Umstände z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
    • ein Verstoß gegen Ziffer A2 vorliegt.

  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

F. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
  3. Am verabredeten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% und ab 18:00 Uhr 100% der Übernachtungspauschale in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
  4. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

G. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
  2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
  3. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
  4. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  5. Sollten Störungen oder Mängel an den zugesagten Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  7. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen bis zu einem Maximalwert von 3.500,00 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Eine Haftung erfolgt –bei nachweislichem Fehlverhalten- ausdrücklich nicht.
  8. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Vorstehende Ziffer G2 bis G4 gelten entsprechend.
  9. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt werden kann, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierender Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Vorstehende Ziffer G2 bis G4 gelten entsprechend.
  10. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung –und auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer G2 bis G4 gelten entsprechend.

 

H. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Die einseitige Änderung oder Ergänzung durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung von Drittrechten ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unrichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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